Belegt ist auch die Schreibweise mit kleinem イ, also エッツィ (ettsi).


額ー>学


erster Samenerguss


背格好 verdient es durchaus, sowohl hier als auch bei せいかっこう als Schlagwort zu stehen, wenn nicht sogar an erster Stelle (siehe u.a. Daijisen, Verwendung in Zeitungen etc.).


Vorsicht Glatteis! heisst im japanischen Sprachgebrauch 路面凍結注意。


mit dem Lernen gut/schnell vorankommen


im normalen deutschen Sprachgebrauch: Vorsicht Glatteis!


Z.B. 子供が気にかかる Ich mache mir Sorgen um Kinder. ('auf die Nerven gehen' ist, wie erwaehnt, falsch).


Wenn der Eintrag XがYを気に掛けている hieße, wäre "über etw. besorgt sein" ganz ok. Wenn ich mich Sorgen um igendwas oder -jemand mache, bin ich nicht "genervt".


Das Subjekt des Satzes wird wohl das sein, womit man sich innerlich befasst, nicht der Mensch, der sich mit irgenwas besorgt auseinander setzt. Also passt "besorgt sein" syntaktisch nicht.


einen beschäftigen; einen innerlich bewegen. (z.B. Probleme)


"einem auf die Nerven gehen" ist daneben.


Gartengebüsch


besorgt sein


In den 1910er bis 30ern (ca) auch die Bezeichnung des Verläufers der heutigen Damenbinde (Quelle: 川村邦光: オトメの身体)


"[2] in Naturalien bezahlen" ist falsch, denn man kann z.B. auch folgendes sagen: 銭で代納する


再生エネルギー特別措置法案 - Gesetzesentwurf über Sondermaßnahmen für erneuerbare Energien


Auch: Ersatzlieferung


wenn, dann es heißt "einen" Tiefstand erreichen


外耳道 müsste "äußerer Gehörgang" heißen. 耳道 - Gehörgang 内耳道 - innerer Gehörgang


Dass du das gemeint hast, ist schon klar, nur, du hast anders formuliert. Das zeigt aber lediglich das Dilemma, dass in der Umgangssprache beides als gleichbedeutend empfunden wird.


Ich habe mich darüber mal mit einem Japaner unterhalten, er sieht das so. "Wie geht es Ihnen?" wäre laut seiner Aussage "あなたは如何お過ごしですか?"


Bitte genau lesen. Ich habe diesen Fehler nicht begangen, sondern auf diesen Fehler hingewiesen, in dem ich gezeigt habe, dass die hier angebotene Übersetzung "illegaler Arbeiter" gleichbedeutend mit "illegale Person" ist.


Was ist eine "illegale Person"? Damit begehst du den gleichen Fehler wie die, die 不法労働者 mit "illegaler Arbeiter" uebersetzen.


Dieses Wort ist nicht rechtswissenschaftlich, da es den Tatbestand des "illegalen" (不法) auf die Person des "Ausländers" (外国人) überträgt. In dieser Formulierung wird also aus einer Person, die eine illegale Handlung vollzieht eine illegale Person. Darüberhinaus ist dieses Wort in keinem rechtlich relevanten Dokument vorhanden, das Wort stammt also nicht, wie hier vermerkt aus dem Rechtswesen. Es ist vielmehr diffamierende Vulgärsprache.


Diese Übersetzung ist falsch. Sie trägt weder dem Bestandteil zairyû (在留): Aufenthalt, noch dem Bestandteil gaikokujin (外国人): Ausländer Rechnung. Dass es sich dabei um einen Einwanderer handelt, ist bloße Vermutung. Der Begriff bezeichnet u.U. auch Kinder, die z.B. in Deutschland oder Japan geboren wurden, deren Eltern aber keine Aufenthaltsgenehmigung haben. Die Übersetzung "illegaler Einwanderer" geht außerdem fehl, da sie den Tatbestand des "illegalen Aufenthalts" (不法在留) auf die Person des "Ausländers" (外国人) überträgt. In dieser Formulierung wird also aus einer Person, die eine illegale Handlung vollzieht eine illegale Person. Dies ist nicht im Sinne des japanischen Wortes und darüberhinaus mit keinem Gesetz vereinbar. In keinem rechtlich relevanten Dokument ist so ein Formulierung enthalten. Das Wort erfordert daher eine Übersetzung, die deutlich macht, dass es hier um eine illegale Tätigkeit geht und nicht um eine illegale Person, z.B.: "sich illegal aufhaltender Ausländer" Diese Dillemma ergibt sich übrigens für alle Wortgebilde, die auf Person (者) oder Mensch (人) enden. Steht ein "illegal" (不法) davor, ist besondere Vorsicht geboten, da es sich ja ggf. rechtsverbindliche Begriffe handeln könnte.


Die Übersetzung "illegaler Besetzer" geht fehl, da sie den Tatbestand des "illegalen Besetzens" (不法占拠) auf die "Person" (者) überträgt. In dieser Formulierung wird also aus einer Person, die eine illegale Handlung vollzieht eine illegale Person. Dies ist nicht im Sinne des japanischen Wortes und darüberhinaus mit keinem Gesetz vereinbar. In keinem rechtlich relevanten Dokument ist so ein Formulierung enthalten. Das Wort erfordert daher eine Übersetzung, die deutlich macht, dass es sich hier um eine Person handelt, die einer illegalen Tätigkeit nachgeht und nicht um eine illegale Person die einer Tätigkeit nachgeht, z.B.: "illegal Besetzender" bzw. "illegal besetzende Person." Dieses Dilemma ergibt sich übrigens für alle japanischen Ausdrücke die auf (者) enden. Steht ein "illegal" (不法) davor, ist besondere Vorsicht geboten, da es sich ja ggf. rechtsverbindliche Begriffe handeln könnte.


Die Übersetzung "illegaler Arbeiter" geht fehl, da sie den Tatbestand der "illegalen Arbeit" (不法就労) auf die "Person" (者) überträgt. In dieser Formulierung wird also aus einer Person, die eine illegale Handlung vollzieht eine illegale Person. Dies ist nicht im Sinne des japanischen Wortes und darüberhinaus mit keinem Gesetz vereinbar. In keinem rechtlich relevanten Dokument ist so ein Formulierung enthalten. Das Wort erfordert daher eine Übersetzung, die deutlich macht, dass es sich hier um eine Person handelt, die einer illegalen Tätigkeit nachgeht und nicht um eine illegale Person die einer Tätigkeit nachgeht, z.B.: "illegal Arbeitender / Beschäftigte" bzw. "illegal arbeitende / beschäftigte Person." Dieses Dilemma ergibt sich übrigens für alle japanischen Ausdrücke die auf (者) enden. Steht ein "illegal" (不法) davor, ist besondere Vorsicht geboten, das es sich ja ggf. rechtsverbindliche Begriffe handeln könnte.


Unterstütze "vergeben, verzeihen" - zum Beispiel auch 神様、お許し下さい。


プログレッシブ和英中辞典: 1 〔罪などを免じる〕forgive; pardon; excuse -- ニューセンチュリー和英辞典: [2]【容赦する】forgive ; pardon; excuse


[1] 罪や過失を、とがめだてしないことにする。über Fehler/Vergehen hinwegsehen


vergeben, verzeihen.


「商号」 ist "Firma"! "Firma" bezeichnet richtigerweise den Namen eines Unternehmens. Oder um es deutlicher zu machen: "Firma" ist nur umganssprachlich ein Synonym zu "Unternehmen", der Begriff STEHT aber FÜR "Name"! "Firmenname" ist daher "Unternehmensname-Name" und damit Nonsens.


Der Begriff "Fortschrittlichkeit" wird im Patentwesen nicht verwendet. Eine bessere Übersetzung wäre "Erfinderische Tätigkeit".


Für Bedeutung zwei auch oft (eher?) in Katakana. Auch hier nochmal die Frage: laut Wikipedia (Katakana-Eintrag) sind sukeban 不良行為をする女子生徒 - die Band könnte also doch auch aus Jungen bestehen?


Könnte es nicht auch der weibliche Boss einerHalbstarkenbande sein (also analog zu 番長)?


Im Sinne von Aufgeben?


Ist der Nachtrag var. vulgare bei der lateinischen Bezeichnung richtig? Hordeum vulgare ist Gerste, Hordeum vulgare subsp. vulgare ist Kulturgerste, und Hordeum vulgare var. vulgare ist dann welche Art von Gerste?


Ich persönlich tippe der ursprüngliche Eintrag war ein typisches Beispiel für eine Übersetzung über eine Drittsprache. Alma Mater bezeichnet im Englischen tatsächlich auch Schulen. oxforddictionaries.com/definition/alma%2Bmater?q=alma+mater @Lum Im deutschen Sprachraum zwar häufig so verwendet aber nicht nur. Z.B die Universität Leipzig wurde als Alma Mater Lipsiensis gegründet, dort also einfach als lateinische Übersetzung für Universität genutzt ohne weitere Bedingungen. Das aber nur nebenbei. Warum wurde im Eintrag jetzt zwar Schule ergänzt, aber nicht Hochschule und Universität oder Studienort? Ich persönlich finde die wichtiger als das Relikt aus der englischen Übersetzung Alma Mater. Dringend nötig ist dieser Term aus dem mittelalterlichen Latein ja nicht und wird auch eher selten verwendet als die anderen Begriffe. Ich habe z.B. noch keinen Lebenslauf gesehen auf dem der Studienort als Alma Mater bezeichnet wurde.


1 紙幣を入れて持ち歩く入れ物。札入れ。財布。alos [1] Brieftasche