不法在留外国人

ふほう・ざいりゅう・がいこくじんfuhō·zairyū·gaikokujin

N.
sich illegal in einem Land aufhaltender Ausländer m m; illegaler Einwanderer m m.

  ✔  

sich illegal aufhaltender Ausländer; Ausländer ohne gesetzlichen Aufenthaltsberechtigung

anonymous (11.11.2010)

Diese Übersetzung ist falsch. Sie trägt weder dem Bestandteil zairyû (在留): Aufenthalt, noch dem Bestandteil gaikokujin (外国人): Ausländer Rechnung. Dass es sich dabei um einen Einwanderer handelt, ist bloße Vermutung. Der Begriff bezeichnet u.U. auch Kinder, die z.B. in Deutschland oder Japan geboren wurden, deren Eltern aber keine Aufenthaltsgenehmigung haben. Die Übersetzung "illegaler Einwanderer" geht außerdem fehl, da sie den Tatbestand des "illegalen Aufenthalts" (不法在留) auf die Person des "Ausländers" (外国人) überträgt. In dieser Formulierung wird also aus einer Person, die eine illegale Handlung vollzieht eine illegale Person. Dies ist nicht im Sinne des japanischen Wortes und darüberhinaus mit keinem Gesetz vereinbar. In keinem rechtlich relevanten Dokument ist so ein Formulierung enthalten. Das Wort erfordert daher eine Übersetzung, die deutlich macht, dass es hier um eine illegale Tätigkeit geht und nicht um eine illegale Person, z.B.: "sich illegal aufhaltender Ausländer" Diese Dillemma ergibt sich übrigens für alle Wortgebilde, die auf Person (者) oder Mensch (人) enden. Steht ein "illegal" (不法) davor, ist besondere Vorsicht geboten, da es sich ja ggf. rechtsverbindliche Begriffe handeln könnte.

anonymous (25.02.2012)

Die Übersetzung "illegaler Einwanderer" ist falsch und diffamierend, und sollte entfernt werden. Es muss wenn schon illegal Einwandernde(r) heißen. Die Handlung ist illegal, nicht die Person. Ganz abgesehen davon, geht es in dem japanischen Begriff nicht um "Einwanderung" sondern "Aufenthalt" einer ausländischen Person.

anonymous (14.04.2012)