N.vulg. sich illegal im Land aufhaltender Ausländer m m.
【不法外国人】
ふ│ほう・がい│こく│じんfuhō·gaikokujin7
N.vulg. sich illegal im Land aufhaltender Ausländer m m.
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Kommentare
Dieses Wort ist nicht rechtswissenschaftlich sondern vulgär.
anonymous (10.11.2010)
Dieses Wort ist nicht rechtswissenschaftlich, da es den Tatbestand des "illegalen" (不法) auf die Person des "Ausländers" (外国人) überträgt. In dieser Formulierung wird also aus einer Person, die eine illegale Handlung vollzieht eine illegale Person. Darüberhinaus ist dieses Wort in keinem rechtlich relevanten Dokument vorhanden, das Wort stammt also nicht, wie hier vermerkt aus dem Rechtswesen. Es ist vielmehr diffamierende Vulgärsprache.
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