korrekt, wobei es heißt: 丘陵の突端などに, daher Bergfestung
Das Lexikon liegt auf dem Tisch vor mir, doch prüfe ich auch diese Einträge anhand weiterer Quellen (einmal von den urheberrechtlichen Bedenken eines einfachen Abschreibens abgsehen).
自然の地形を利用した原始的なとりで。丘陵の突端などに空堀をめぐらしたもの、また、土塁を築いたものなどがある。Diese Beschreibung hört sich wie eine Art Wallanlagen an
Im Übrigen gibt es "Kleines Wörterbuch zur japanischen Archäologie" von Werner Steinhaus (s. probeweise http: //books.google.de/books?id=bkNWKdYgxVoC&pg=PA151&lpg=PA151&dq=Sarg+ummantelung&source=bl&ots=NBnqeLLTFl&sig=YSgjH07aBhSzmcgDteBQWk9dTUA&hl=de&sa=X&ei=KNPgU5aBKdDb4QS084HIDA&ved=0CCAQ6AEwAA#v=onepage&q=Sarg%20ummantelung&f=false)
ergänze Sargummantelung (siehe etwa kotobank): 棺をおさめる外箱を槨(椁)といい,木槨墓は中国古来の重要な葬制であった。新石器時代後期に山東地方で発達する大汶口(だいぶんこう)文化に出現している。
Nichts gegen die Domänenangabe, doch der erste Kommentar bedurfte einer Präzisierung.
Da die Ur- bzw. Vor- sowie Frühgeschichte ohne schriftliche Zeugnisse eine archäologische Disziplin und keine geschichtliche im engeren Sinne ist, ist die Domänenangabe korrekt. Auch die Gegenüberstellung Geschichte im engeren Sinne <-> Archäologie ist so üblich.
不勉強ですね。Dann gibt es also keine Ur- und Frühgeschichte. Ausserdem: Philologen befassen sich mit schriftlichen (!) Aufzeichungen.
auch Minenschiff
gehört eigentlich in die Kategorie Archäologie, alldieweil es keine schriftsprachlichen Aufzeichnungen gibt, mit denen sich die Geschichtswissenschaft(en) beschäftigen könnte(n).
Das ist keine Domäne sondern ein Nutzertag, mit dem sich Nutzer quasi eigene Listen erstellen können.
materielles Kultugut (Gegensatz zu 無形文化財)
immaterielles Kulturgut (als Gegensatz zu 有形民俗文化財)
Braucht man denn hier die Demänenangabe? Der Ausdruck ist nicht fachsprachlich. Dass eine Organisation von Künstlern etwas mit Kunst zu tun hat, ist ja klar
eigentlich: Kulturgutschutzgesetz (Denkmäler: 記念物 sind ein eigenständiger Teil der Systematik des Kulturgutschutzes)
Gesch. Urzeit
zu 1 Einfrieren n; Tiefkühlung n.
Ehrenrettung
Ehrenmal
zu dt. [4] mit der Endung der Verneinung.
Domäne "Heute"?
Domäne "Heute"?
sehr selten ... was?
Gilt "heute poet." als die anerkannte Domäne?
(<Usage: adverbial>) gültig? Nur ein - dieser Eintrag.
Gilt "unter Bühnenkünstlern" als die anerkannte Domäne?
Glaube, die Immigration war nicht erfolgreich.
Womit? Was schlaegst du vor?
Kronleuchter
Wie sieht es denn bei 連邦法 aus? Wenn sich auch 連邦法 analogisch nach 民法, 刑法 usw richtet, dann bekäme man neben der akzentlosen Variante (0), die ich persönlich favorisieren würde, die akzenttragende Variante "ren-póo-hoo" (3) aus morphologischen Gründen. Stimmt's?
Was macht ihr denn damit?
Ich konnte folgende Akzentangaben finden: Dajiirin (1), Shinmeikai (1,0), Unidic (1,0)
BGB_l (Kleinbuchstabe l, nicht Großbuchstabe I)
Stimmt die prosodische Struktur wirklich? 民法, 刑法 (1), aber 州法, 連邦法 (0) (zumindest bei mir)
Gesetz des Bundes
Gesetz eines Bundeslandes
Man müsste eventuell gesondert Xrecht und Xgesetz bzw. Xverordnung eintragen, da sie keine Synonyme sind.
explizit Ablesung eines Gaszählers, nicht einfach Zählerablesung (Strom, Wasser usw. scheiden hier ja aus)
Landesgesetz
Einen ähnlichen Eintrag hatten wir schon mal, der war 検知する im Sinne von "durch Messen aufspüren" usw., glaube ich.