"nicht so sehr" . Link zu 其れ処か


Inhaber m. / 保持者


wwwjdic 6 daijisen 12b fehlt


Aussprache te-ni-o-ha


beidseitig; gegenseitig; zweiseitig


im ganzen Land; durch das ganze Land.


Steuerpflichtiger


Niederlassungsgenehmigung {f}.


Ganz konkret würde es hier völlig ausreichen, wenn man てにをは mit angeben würde. Es gibt ja auch keinen stichhaltigen Grund dafür, die Kana-Schreibung kategorisch wegzulassen - außer der Annahme, dass jeder Idiot Kana lesen und schreiben könne.


Bewertungskriterium {n}



Marketingforschung {f}.


selbständig; eigenständig



Ich verstehe, was du meinst. Wenn du Schreiber bist, japanisch schreibst und dieses Wörterbuch hier benutzt, dann wahrscheinlich, weil du den deutschen Teil des Eintrags gesucht hast und dann den japanischen ablesen willst. Zumindest würde man ganz allgemein ein Wörterbuch auf diese Weise benutzen. Der Knackpunkt? Wadoku ist für diese Richtung nicht konzipiert, sondern nur von Japanisch nach Deutsch. Deswegen findest du in Wadoku auch keine Einträge für Wörter wie "duzen" oder "siezen". Ich finde das, ehrlich gesagt, auch ärgerlich. Sehr ärgerlich sogar. Aber Wadoku ist halt kein Dokuwa. Zumindest habe ich mir das irgendwann als Erklärung zurechtgelegt. Aber vielleicht gibt es dazu ja noch einmal (oder sogar schon?) ein "offizielles" Statement.


Ref. 外人局


auch Ausländeramt


Daueraufenthalt


_unbefristete_ Niederlassungserlaubnis


Es geht ja nicht darum, dass man einen Eintrag "nur" mit Hiragana erstellen sollte, das hat bisher niemand vorgeschlagen, glaube ich. Dass man als Leser die Kanji-Schreibung kennen sollte, ist klar (darum geht es auch nicht), aber Benutzer agieren nicht nur als Leser, sondern auch als Schreiber, die wissen sollten, wie die allgemeine Präferenzen aussehen. Daher sollte die Angaben der Schreibung möglichst danach geordnet sein, welche Schreibung gängiger sind als andere.


universitäre Ausbildung {f}.


Hilft aber nichts, denn nicht du (also der Leser) bist der Kanji-Freak, sondern wenn, dann der Autor, der diese Kanji, die du hier nachschlagen kannst, benutzt hat. Und du kannst dir als Leser nicht aussuchen, welche Zeichen der Autor benutzt. Gäbe es diesen Eintrag hier nicht in Kanji, könntest du als Leser ihn hier nicht über die Suche finden, selbst wenn ein entsprechender Nur-Hiragana-Eintrag vorhanden sein sollte.


zu 2: Maß n; Mäßigkeit f. ? / zu 3: Grenze f; Grenzlinie f.


Wird nicht nur für Printmedien, sondern auch für Wiederveröffentlichungen im Internet verwendet: ›Wiederveröffentlichung‹ kann also ergänzt werden.


So was ist wenn überhaupt nur für Kanji-Freaks


Ich glaube, das wird eher nicht passieren. Immerhin ist dieser Eintrag hier sowieso schon da, die △ und × deuten bereits auf die "Macken" hin, und im Zweifelsfall kann man diesen Eintrag auch über Hiragana finden, wenn man die Lesung in die Suche mit einbezieht (was standardmäßig der Fall ist). Man kann zwar unter den Umständen nicht mehr erkennen, welche Schreibung die gängigere ist (hier wohl die in Hiragana), aber das ist auch egal, denn Wadoku übersetzt vom Japanischen ins Deutsche und nicht umgekehrt.


nachweisen, ausmachen (i.S.v. erkennen)


je nach Kontext auch: Erhebung


Als Lemma sollte definitiv auch die hiragana-Schreibung angegeben werden.


Nicht ›außerordentlich selten‹, sondern ›außerordentlich winzig‹/ ›außerordentlich wenig‹. Vgl. 大辞泉.


In Nagai Kafūs (im Eintrag muss das Makron bei ›Kafū‹ ergänzt werden) Tagebuch, finden sich keine Ausrufungszeichen, noch nicht einmal Kommata. Auch findet sich dort 「進め!一億火の玉だ!」– allerdings ebenfalls ohne Ausrufungszeichen oder Kommata.


genau, 議論 statt 理論 = Theorie


auch {Bankw.} Bankauszug {m}; Kontenauszug {m}; Kontoauszug {m}.


長い議論の末 vielleicht eher


auch Mittag, Tag, tagsüber


Dateneingabe {f}; Eingang {m} / ⇔アウトプット


und besser アウトプット statt アウトプット


Ausgang {m} / (スル) / = 出力


Provision {f} ?