N.
Rechtsw. Ersatzvornahme f f; Zwangsvollstreckung f f bei einem Dritten (wenn der Schuldner selbst nicht zahlen kann).

代替執行

いたい・しっこうdaitai·shikkō5

N.
Rechtsw. Ersatzvornahme f f; Zwangsvollstreckung f f bei einem Dritten (wenn der Schuldner selbst nicht zahlen kann).
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