Rechtsw. Ersatzvornahme f f; Zwangsvollstreckung f f bei einem Dritten (wenn der Schuldner selbst nicht zahlen kann).
【代替執行】
だいたい・しっこうdaitai·shikkō5
Rechtsw. Ersatzvornahme f f; Zwangsvollstreckung f f bei einem Dritten (wenn der Schuldner selbst nicht zahlen kann).
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