密入国

つ・にゅうこくmitsu·nyūkoku3

N., mit suru intrans. V.
illegale Einreise f f; Sicheinschmuggeln n n. mitsu·shukkoku密出国

heimliche Einreise (f.)

anonymous (07.04.2012)

Nein, nicht "heimlich" sondern "illegal".

anonymous (07.04.2012)

Das Zeichen "mitsu" bedeutet u.a. "heimlich" (vgl. Wadoku-Eintrag "hisoka" und "himitsu"). Der Sinn der angeführten japanischen Erklärungen lautet "Einreise ohne rechtlichen Vorgang." "Heimliche Einreise" ist zwar illegal, wenn es einen Artikel des positiven Rechtes gibt, der dies verbietet. Es ist aber nicht gleichbedeutend mit "illegaler Einreise".

anonymous (13.04.2012)

Was willst du damit sagen? Die japanische Erklärung lautet "Einreise ohne das Einhalten (bzw. Erfuellen) der gesetzlichen Formalitaeten". Das entspricht einer 'illegalen Einreise' und nicht einer 'heimlichen Einreise'.

anonymous (13.04.2012)

"密入国" ist der japanische Terminus für den, durch ein VN-Protokoll international rechtlich definierten, Begriff "Schleusung". "Illegale Einreise" ist ungenau. Der Tatbestand des "Schleusung" wird in der Regel als "密入国させる" ausgedrückt, und bezeichnet die illegale Beförderung einer Person in ein Land, in dem diese Person nicht Staatsbürger ist oder keine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung besitzt, zum materiellen Vorteil einer dritten Person, des "Schleusers". Rechtliche Grundlage dessen, ist das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg. Dies kann auf der Internetpräsens des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden. Zitat: "Die Vertragsparteien werden verpflichtet, die Schleusung von Migranten unter Strafe zu stellen. Diese Pflicht gilt jedoch nicht für die unerlaubte Einreise der geschleusten Person selbst bzw. deren Mitwirkung an der eigenen Schleusung."

anonymous (14.04.2012)

1. Das Wort 密入国 ist auf jeden Fall aelter als das VN-Protokoll (meinst du "VN- Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels 2000"?) und meint (laut allen japanischen Woerterbuechern) "Einreise ohne das Einhalten (bzw. Erfuellen) der gesetzlichen Formalitaeten".

anonymous (14.04.2012)

2. Weil 密入国する 'illegal einreisen' heisst, meint 密入国させる '(ein)schleusen'.

anonymous (14.04.2012)

3. Kannst du einen Link mit der japanischen Uebersetzung des betreffenden VN-Protokolls posten?

anonymous (14.04.2012)

Das Schleusungs-Protokoll ist, wie das Protokoll zum Menschenhandel, ein Zusatzprotokoll des Übereinkommens gegen Grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (auch Palermo-Konvention). Japan hat sich dieser Konvention 2002 angeschlossen und 2005 das betreffende Zusatzprotokoll anerkannt. Das Immigration Bureau of Japan (IBJ) führte 2006 in Bezug auf das "Schleusungs"-Protokoll (mitsunyûkoku giteisho) an: "「移民を密入国させること」の定義は「金銭的利益その他の物質的な利益を直接又は間接に得るため、締約国の国民又は永住者でない者を当該締約国に不法入国させること」とされており[…]" (IBJ 2006: 132). Daraus ergäbe sich, dass "Schleusung" [密入国させること] ein bisschen mehr ist, als "illegal einreisen lassen" [不法入国させること]. Denn für den Tatbestand der Schleusung erforderlich, dass der Schleuser einen Gewinn aus der illegalen Einreise eines anderen zieht. Diesem feinen Unterschied sollte in der Übersetzung Rechnung getragen werden. Wie sollten sonst Sätze verstanden werden, in denen von beidem "mitsu nyûkoku mo, fuhô nyûkoku mo" oder "fuhô mitsunyûkoku" die Rede ist. Durchaus kann das Wort auch in anderen historischen (sakoku) oder anderen rechtlichen Zusammenhängen (China / Nordkorea) eine andere Bedeutung haben, dies sollte aber gesondert aufgeführt werden, damit es nicht mit dem in Japan jetzt rechtlich verbindlichen Begriff verwechselt wird.

anonymous (14.04.2012)

So etwa? [1] rechtlich Einreise dursch Einschleusung [2] umgangssprachl auch illegale Einreise

anonymous (14.04.2012)

Welchen rechtlich verbindlichen Begriff meinst du? 密入国 ist jedenfalls keiner. In diesem Protokoll wird 「移民を密入国させること」 definiert. Daraus eine verbindliche Definition fuer 密入国 abzuleiten, ist nicht zulaessig.

anonymous (14.04.2012)

Hier geht es ja nicht nur darum, ob eine Lesart fachlich falsch ist oder nicht. Eine Fallunterscheidung ist relevant, wenn 密入国 - ob fachlich oder umgangssprachlich - ausschließlich in einer engeren spezifischen Lesart (hier: zum einen mit oder ohne Einschleusung und zum anderen zwecks Ansiedlung oder nicht) verwendet wird.

anonymous (14.04.2012)

Hat 密入国者 tatsächlich eine spezifischere Bedeutung als 密入国?

anonymous (14.04.2012)

Die japanische Variante des betreffenden Zusatzprotokolls spricht sowohl von "密入国" als auch von "密入国させること". In Artikel 2, 'Ziel des Protokolls' heißt es: "この議定書の目的は、密入国の対象となった移民の権利を保護しつつ、移民を密入国させることを防止し、[...]" heißt soviel wie die Rechte von Migranten, die Gegenstand von 'mitsunyûkoku' geworden sind zu schützen, und das Veranlassen / die Durchführung von 'mitsunyûkoku' zu verhindern. Im englischen Original: "prevent and combat the smuggling of migrants" und "while protecting the rights of smuggled migrants." Sollte dieser Satz ins Deutsche übersetzt werden, griffe Übersetzung mit "illegale Einreise" eindeutig zu kurz. Der Text wurde der Homepage des MOFA entnommen. Als Vorschlag: Schleusung (von Immigranten) (Rechtsw.); illegale (genauer: heimliche) Einreise (i.d.R. unter Umgehung der Grenzkontrollen und vermittelt durch einen Schleuser); ggf. weitere Bedeutungen mit Hinweis auf den Kontext.

anonymous (14.04.2012)

密入国の方法は、大きく分けて、1.「偽装結婚」による入国 2.「偽造旅券」による入国 3.「改造船舶」による入国の3パターンがある。 Davon ist eigentlich nur die dritte Variante 'heimlich'.

anonymous (15.04.2012)

Da 密入国 kein Ausdruck der japanischen Rechtwissenschaft ist, waere ein solche Kennzeichnung falsch. Ausserdem ist dabei die Mitwirkung einer dritten Person nicht impliziert. Daher kann die jetzige Uebersetzung so stehen bleiben. Allenfalls kann man "Einschleusen n" ergaenzen.

anonymous (15.04.2012)

Danke für Ihren Hinweis ohne Quellenangabe, den Sie einem Blog entnommen haben, der auch keine Quellenangabe hat. Sie arbeiten wohl mit Hochdruck an der Minderrung der Qualität von wadoku.de? Hier wurden mehrfach Belege für die rechtliche Difinition des Begriffes geliefert. Einer Definition, der sich Japan angeschlossen hat, dies kann sogar auf den Seiten des MOFA und MOJ nachgelesen werden.

anonymous (15.04.2012)

Wie kommst du dazu, aufgrund eines einzigen Dokumentes eine verbindliche Definition zu postulieren und den bisherigen Sprachgebrauch zu ignorieren? Nicht einmal dieses Dokument erhebt den Anspruch, eine allgemeingueltige Definition zu liefern. Definiert wird ausserdem nicht 密入国 sondern 移民を密入国させること, das sollte man nicht unter den Tisch wischen. Im selben Dokument wird aber z.B. 不法入国 definiert.

anonymous (15.04.2012)

Der aelteste bekannte Beleg von 密入国 stammt von 小田 実. Er ist im Buch 『冷え物』(河出書房新社、1975)zu finden (zuerst im 文藝1969年7月 publiziert) und kann als "heimliche/illegale Einreise" uebersetzt werden (siehe 日本国語大辞典). Seither wird es so gebraucht und findet sich auch in dieser Bedeutung in den grossen Woerterbuechern. Im oben diskutierten Dokument findet sich 『移民を密入国させること』 und 『密入国の対象となった移民』. Das erstere heisst "Emigranten illegal einreisen lassen", letzteres heisst "Emigranten, die Objekt einer illegalen Einreise wurden". Im Dokument selbst wird erlaeutert was darunter verstanden wird. Wenn man das englische Original zu hilfe nimmt, kann man dies mit "Einschleusen" bzw. "eingeschleust" uebersetzen. Das gilt aber nur fuer diesen Fall und ist nicht auf andere Faelle zu uebertragen. Aufgrund eines Dokumentes eine "rechtliche Definition" (die sich so nicht findet) zu postulieren ist unserioes und traegt nichts zu Steigerung der Qualitaet des wadoku.de bei. 密入国 ist kein Begriff der japanischen Rechtssprache, was nicht ausschliesst, dass er einmal zu einem solchen wird und dann primaer "Einschleusen" bedeutet. Wichtig ist, dass die japanische Version eine Uebersetzung aus dem englischen ist und man daher eher fragen sollte, warum 密入国 und nicht ein anderer Terminus verwendet wurde.

anonymous (16.04.2012)