密入国者

みつにゅうこく・しゃmitsunyūkoku·sha

N.
illegal Eingereister m m; illegaler Einwanderer m m.

Eingeschleußte Person (f.), heimlich (ins Land) eingereiste Person (f.) Von Immigration und Visum ist in diesem Bergiff nicht die Rede, es gibt übrigens auch Immigranten die kein Visum haben und nicht heimlich eingereist sind. Auch von "Illegalität" und "Einwanderung" sagt das Wort nichts.

anonymous (07.04.2012)

Gemeint ist eine Person, die illegal eingereist ist und sich nun im Land aufhaelt. Das tun solche, denen eine Aufenthaltsbewilligung verweigert wird, weshalb durchauch von Einwanderern gesprochen werden kann. "eingeschleußte Person" ist unzutreffend. Von heimlich steht nichts.

anonymous (07.04.2012)

Was mit einem Wort "gemeint" ist, ist eine Frage der Interpretation. In einem Wörterbuch geht es aber um genaue Übersetzungen, die einen Rückschluss auf die Formulierung in der Quellensprache zulassen. Das Zeichen "Mitsu" bedeutet u.a. "heimlich" (vgl. Wadoku-Eintrag "hisoka" und "himitsu").

anonymous (13.04.2012)

1. Ich weiss nicht, wie ernst du das meinst. Uebersetzt du z.B. das englische Wort 'honeymoon' mit 'Honigmond'? Selbstverstaendlich laesst das Wort "Flitterwochen" keinen Rueckschluss auf die Formulierung in der Quellsprache zu, doch selbst du wirst lieber von "Flitterwochen" sprechen als von "Honigmond", selbst wenn die Japaner dazu 蜜月 sagen.

anonymous (13.04.2012)

2. 'illegaler Einwander' ist praeziser als 'heimlicher Einwanderer'.

anonymous (13.04.2012)

"密入国" ist der japanische Terminus für den, durch ein VN-Protokoll international rechtlich definierten, Begriff "Schleusung". Ganz klar ist mir jedoch nicht, ob es sich mit dem Zusatz "者" um den "Schleuser" oder die "geschleußte Person" handelt. "Illegaler Einwanderer" wäre auf jeden Fall ungenau und darüber hinaus diffamierend. "Immigrant ohne Visum" ist falsch, da es auch legale Immigration ohne Visum geben kann. Der Tatbestand des "Schleusens" wird in der Regel als "密入国させる" ausgedrückt, und bezeichnet die illegale Beförderung einer Person in ein Land, in dem diese Person nicht Staatsbürger ist oder keine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung besitzt, zum materiellen Vorteil einer dritten Person, des "Schleusers". Rechtliche Grundlage dessen, ist das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg. Dies kann auf der Internetpräsens des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden. Zitat: "Die Vertragsparteien werden verpflichtet, die Schleusung von Migranten unter Strafe zu stellen. Diese Pflicht gilt jedoch nicht für die unerlaubte Einreise der geschleusten Person selbst bzw. deren Mitwirkung an der eigenen Schleusung." Ich empfehle daher zu prüfen, ob es sich hier um den "Schleuser" oder die "geschleuste Person" handelt, und die bisherigen Übersetzungsvorschläge zu entfernen.

anonymous (14.04.2012)

1. Das kann definitiv nicht "Schleuser" heissen, sondern meint die Person, die illegal eingereist ist.

anonymous (14.04.2012)

2. Als Ueberseztung ist "illegal Eingewanderter" wohl am zutreffendsten.

anonymous (14.04.2012)

Wenn, dann "illegal Einreisender/Eingereister"; es handelt sich auf jeden Fall um eine Einseise ohne vorherige Kontrolle durch die zuständige Behörde (was 密 ja ausdrückt), oder? Oder muss die von der zuständigen Behörde unbemerkt Einreisende unbedingt eingeschleust worden sein? Ob die einreisende Person auch einwandern will, steht ja auch offen, oder? Nicht jeder Einreisende ist Einwanderer, oder sind "Einreise" und "Einwanderung" etwa Synonyme? Auch wenn 密入国 rechtlich "Einreise durch Einschleusung" bedeuten sollte, ist es fraglich, ob auch Laien das Wort in einem engeren Sinne verwenden, so dass man Fallunterscheidungen machen sollte.

anonymous (14.04.2012)

OK, "illegal Eingereister" ist gut.

anonymous (14.04.2012)

A. Zum erwaehnten Protokoll: Vielleicht sollte man beachten, dass das Original wohl Englisch ist und die japanische bzw. deutsche Uebersetzung erst nachtraeglich erstellt wurden.

anonymous (14.04.2012)

B. Zum erwaehnten Protokoll: Ausserdem sollte man dann doch nachschauen, was genau definiert wird! Der betreffende Abschnitt spricht vom Gebrauch des Ausdruckes "Schleusung von Migrianten" in diesem (und vorerst einmal nur in diesem!) Protokoll. "Im Sinne dieses Protokolls: a) bezeichnet der Ausdruck «Schleusung von Migranten» die Herbeiführung der unerlaubten Einreise einer Person in einen Vertragsstaat, dessen Staatsangehörige sie nicht ist oder in dem sie keinen ständigen Aufenthalt hat, mit dem Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen;"

anonymous (14.04.2012)

Da es sich - ob legal oder nicht - nicht bei jeder Einreise auch eine Einwanderung (zwecks Ansiedlung) handelt, müsste man die dt. Einträge vereinheitlichen.

anonymous (14.04.2012)

Spricht man von 密入国者 wirklich nur bei illegal einreisenden "Einwanderungswilligen", also 移民 oder illegal Einreisenden generell auch ohne Ansiedlungsabsicht?

anonymous (16.04.2012)

  ✔  

Die Erklaerung in jap. Woerterbuechern lautet: 正規の手続きを踏まないで国内に入ること, spricht als nur von der Einreise. Der Zweck des Aufenthalts und die Dauer geht daraus nicht hervor, weshalb "illegal Eingereister" wohl die treffendste Uebersetzung ist.

anonymous (17.04.2012)