陪審員

ん・いんbaishin·in3

N.
Rechtsw. Geschworener m m.

In Dt. ist m.E. die Bezeichnung "Schöffe" geläufiger, auch "ehrenamliche Richter" oder "Laienrichter" genannt.

anonymous (26.08.2013)

Das ist richtig. Schöffe ist besser. Laut Duden ist Laienrichter volkstümlich und Geschworener bayrisch bzw. österreichisch.

anonymous (26.08.2013)

Geschworene und Schöffen sind etwas unterschiedliches bzw. nicht jeder Geschworener ist auch ein Schöffe. In einem Geschworenengericht entscheiden die Geschworenen allein über die Schuld, in einem Schöffengericht entscheiden die Schöffen gemeinsam mit dem Richter über die Schuld. Es gibt auch im japanischen einen Unterschied zwischen 陪審員 und 裁判員 bzw. 陪審制度 (Geschworenengericht/Jury) und 裁判員制度 (Schöffengericht). Kurzum, ein baishinin ist kein Schöffe.

anonymous (02.09.2013)

Wenn schon, dann sollte man etwas praeziser formulieren, denn Geschworenengerichte, an denen allein die Geschworenen entschieden, gab es in Japan nicht. 陪審員 (alleine zustaendig fuer die Beweisaufnahme, Anhoerung des Angklagten und der Zeugen) gab es in Japan von 1928 bis 1943, aber die rechtliche Beurteilung, wie auch die Bemessung des Strafmasses war allein Aufgabe eines Berufsrichters. Beim im Jahre 2009 eingefuehrten 裁判員制度 sind die 裁判員 an der Beweisaufnahme usw. sowie der Bemessung des Strafmasses beteiligt, aber die rechtliche Beurteilung ist alleinige Aufgabe des Berufsrichters.

anonymous (03.09.2013)