N.
Rechtsw. Sich-selbst-Überlassen n n eines Leichnams; Zurücklassen n n eines Leichnams (ohne die gesetzlich vorgeschriebene Bestattung; als Straftat).

【死体遺棄罪】

し│たい・い│き・ざいshitai·iki·zai5

N.
Rechtsw. Sich-selbst-Überlassen n n eines Leichnams; Zurücklassen n n eines Leichnams (ohne die gesetzlich vorgeschriebene Bestattung; als Straftat).
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