N.
Sich-selbst-Überlassen n n eines Leichnams; Zurücklassen n n eines Leichnams.

【死体遺棄】

し│たい・い│きshitai·iki4

N.
Sich-selbst-Überlassen n n eines Leichnams; Zurücklassen n n eines Leichnams.
Kommentare

wohl ein Rechtsbegriff