N.1Rechtsw. im Urteil verkündete Hauptstrafe f f; vom Gericht verhängte Hauptstrafe f f. 2 diese Strafe f f; die genannte Strafe f f. 3Gesch. zugrunde liegende, noch nach altem Recht verhängte Strafe f f(im Fall von altem Meiji-Recht und Änderungen nach revidiertem Recht).
【本刑】
ほん│けい2honkei0
N.1Rechtsw. im Urteil verkündete Hauptstrafe f f; vom Gericht verhängte Hauptstrafe f f. 2 diese Strafe f f; die genannte Strafe f f. 3Gesch. zugrunde liegende, noch nach altem Recht verhängte Strafe f f(im Fall von altem Meiji-Recht und Änderungen nach revidiertem Recht).
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