N.
1 Rechtsw. im Urteil verkündete Hauptstrafe f f; vom Gericht verhängte Hauptstrafe f f.
2 diese Strafe f f; die genannte Strafe f f.
3 Gesch. zugrunde liegende, noch nach altem Recht verhängte Strafe f f (im Fall von altem Meiji-Recht und Änderungen nach revidiertem Recht).

本刑

けい2honkei0

N.
1 Rechtsw. im Urteil verkündete Hauptstrafe f f; vom Gericht verhängte Hauptstrafe f f.
2 diese Strafe f f; die genannte Strafe f f.
3 Gesch. zugrunde liegende, noch nach altem Recht verhängte Strafe f f (im Fall von altem Meiji-Recht und Änderungen nach revidiertem Recht).
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