Rechtsw. Obiter Dictum n n (über das zur Begründung der Entscheidung Erforderliche hinausgehender Teil eines Gerichtsurteils).

付随意見

ふずい・いけんfuzui·iken

Rechtsw. Obiter Dictum n n (über das zur Begründung der Entscheidung Erforderliche hinausgehender Teil eines Gerichtsurteils).
Kommentare