N.Versicherungsw. einfache Lebensversicherung f f(staatlich garantierte Lebensversicherung nach dem Gesetz über einfache Lebensversicherungen von 1949; bis 2007 unter Verwaltung der Lebensversicherungsbehörde am Postministerium; konnte an den Postämtern ohne vorherige Gesundheitsuntersuchung abgeschlossen werden; nach der Postprivatisierung wurden die bestehenden Versicherungsverträge in einer Selbstverwaltungskörperschaft weitergeführt).
【簡易生命保険】
かん│い・せい│めい・ほ│けんkanʼi·seimei·hoken8
N.Versicherungsw. einfache Lebensversicherung f f(staatlich garantierte Lebensversicherung nach dem Gesetz über einfache Lebensversicherungen von 1949; bis 2007 unter Verwaltung der Lebensversicherungsbehörde am Postministerium; konnte an den Postämtern ohne vorherige Gesundheitsuntersuchung abgeschlossen werden; nach der Postprivatisierung wurden die bestehenden Versicherungsverträge in einer Selbstverwaltungskörperschaft weitergeführt).
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