N.
Rechtsw. Anordnung f f zur Begrenzung des Stromverbrauchs (durch den Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie an industrielle Großverbraucher, zur Vermeidung von Versorgungsengpässen).

電力使用制限令

りょく・しよう・せいん・れいdenryoku·shiyō·seigen·rei10

N.
Rechtsw. Anordnung f f zur Begrenzung des Stromverbrauchs (durch den Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie an industrielle Großverbraucher, zur Vermeidung von Versorgungsengpässen).
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