不法労働

ふほう・ろうどうfuhō·rōdō

N.
Rechtsw. illegale Arbeit f f. || Schwarzarbeit f f.

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Der Begriff "Schwarzarbeit" ist hier irreführend. Schwarzarbeit bedeutet, dass eine steuerpflichtige Leistung erbracht wird, dieses aber nicht dokumentiert wird, um Steuern zu hinterziehen. "不法労働" heißt illegale Arbeit, was sich darauf bezieht, dass der oder die Arbeitende keine Arbeitserlaubnis besitzt.

anonymous (11.11.2010)