事件性

けん・せいjiken·sei0

N.
Rechtsw. Strafwürdigkeit f f; Strafbarkeit f f; Verfolgbarkeit f f; Verdacht m m auf Fremdverschulden; Verdacht m m auf einen unnatürlichen Tod.

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Der Begriff muss für irgendeine bestimmte Eigenschaft (X性) einer Handlung im Zusammenhang mit einem Ereignisses stehen, nicht der "Vorfall" selbst. Wenn einem Vorfall "事件性" fehlt, liegt auch kein "Verbrechen" vor. Relevanz zur strafrechtlichen Verfolgung einer Handlung oder "Strafwürdigkeit"?

anonymous (24.04.2012)

死因が明らかでない遺体について、事件性の有無を見極めるのが検視官の仕事だ。

anonymous (25.10.2019)