N.Rechtsw.Strafwürdigkeit f f; Strafbarkeit f f; Verfolgbarkeit f f; Verdacht m m auf Fremdverschulden; Verdacht m m auf einen unnatürlichen Tod.
【事件性】
じ│けん・せいjiken·sei0
N.Rechtsw.Strafwürdigkeit f f; Strafbarkeit f f; Verfolgbarkeit f f; Verdacht m m auf Fremdverschulden; Verdacht m m auf einen unnatürlichen Tod.
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Kommentare
Der Begriff muss für irgendeine bestimmte Eigenschaft (X性) einer Handlung im Zusammenhang mit einem Ereignisses stehen, nicht der "Vorfall" selbst. Wenn einem Vorfall "事件性" fehlt, liegt auch kein "Verbrechen" vor. Relevanz zur strafrechtlichen Verfolgung einer Handlung oder "Strafwürdigkeit"?
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