Rechtsw. Gesetz n n über die Besitzkontrolle von Feuer‑ und Hiebwaffen.

【銃砲刀剣類所持等取締法】

じゅうほう・とうけん・るいしょじとうとり・しまり・ほうjūhō·tōken·rui shojitō tori·shimari·hō11

Rechtsw. Gesetz n n über die Besitzkontrolle von Feuer‑ und Hiebwaffen.
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