amtliches Dokument n n des Dajō·kan (z. B. an Tempel und Schreine außerhalb seiner Zuständigkeit; nach dem Ritsuryō-System).
【太政官牒2】
だじょうかん・ちょうdajōkan·chō4
amtliches Dokument n n des Dajō·kan (z. B. an Tempel und Schreine außerhalb seiner Zuständigkeit; nach dem Ritsuryō-System).
Kommentare