N.
amtliches Dokument n n des Dajō·kan (z. B. an Tempel und Schreine außerhalb seiner Zuständigkeit; nach dem Ritsuryō-System).

政官2

いじょうかん・ちょう2daijōkan·chō5

N.
amtliches Dokument n n des Dajō·kan (z. B. an Tempel und Schreine außerhalb seiner Zuständigkeit; nach dem Ritsuryō-System).
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