1‑st. intrans. od. trans. V. auf ‑i1 sich auskennen; Bescheid wissen. 2 verstanden werden; sich verständigen können; erhört werden. 3 führen; gehen nach; eröffnet werden. 4 heimlich in Verbindung treten; sich heimlich in Verbindung setzen; in Verbindung stehen mit. 5 einen Telefonanschluss bekommen; eine Verbindung bekommen. 6 den Strom einschalten.
【通じる】
つう~じるtsū~jiru0
1‑st. intrans. od. trans. V. auf ‑i1 sich auskennen; Bescheid wissen. 2 verstanden werden; sich verständigen können; erhört werden. 3 führen; gehen nach; eröffnet werden. 4 heimlich in Verbindung treten; sich heimlich in Verbindung setzen; in Verbindung stehen mit. 5 einen Telefonanschluss bekommen; eine Verbindung bekommen. 6 den Strom einschalten.
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