N.
japan. Gesch. 1 Aufzeichnungsbüro n n (zur Regulierung der Lehen; 1069 eingerichtet).
2 von Go-Daigo-tennō eingerichtete politische Einrichtung f f für dessen direkte Herrschaft.

記録所

ろく・じょろく・じょkiroku·jo04

N.
japan. Gesch.1 Aufzeichnungsbüro n n (zur Regulierung der Lehen; 1069 eingerichtet).
2 von Go-Daigo-tennō eingerichtete politische Einrichtung f f für dessen direkte Herrschaft.
Kommentare

zu [2]: der ist keine Übersetzung, sondern Erklärung. Bitte was hinzufügen!


Die betreffende Einrichtung ist in den beiden Fällen wohl für Durchführung/Abwicklung von Prozessen zuständig2 源頼朝の要請により、文治3年(1187)訴訟処理を主な目的として朝廷に設置された役所。 3 南北朝時代、建武政府が設置した、朝廷の重要事項を取り扱う訴訟機関。


"kirokujo/kiroku-jo" wird m.E. sehr häufig unübersetzt wie ein Eigenname für die betreffende Einrichtung behandelt, so dass er faktisch als terminologisiert anzusehen wäre.