N.japan. Gesch.1Aufzeichnungsbüro n n(zur Regulierung der Lehen; 1069 eingerichtet). 2von Go-Daigo-tennō eingerichtete politische Einrichtung f f für dessen direkte Herrschaft.
【記録所】
き│ろく・じょき│ろく・じょkiroku·jo04
N.japan. Gesch.1Aufzeichnungsbüro n n(zur Regulierung der Lehen; 1069 eingerichtet). 2von Go-Daigo-tennō eingerichtete politische Einrichtung f f für dessen direkte Herrschaft.
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Kommentare
zu [2]: der ist keine Übersetzung, sondern Erklärung. Bitte was hinzufügen!
anonymous (30.07.2018)
Die betreffende Einrichtung ist in den beiden Fällen wohl für Durchführung/Abwicklung von Prozessen zuständig2 源頼朝の要請により、文治3年(1187)訴訟処理を主な目的として朝廷に設置された役所。
3 南北朝時代、建武政府が設置した、朝廷の重要事項を取り扱う訴訟機関。
anonymous (30.07.2018)
"kirokujo/kiroku-jo" wird m.E. sehr häufig unübersetzt wie ein Eigenname für die betreffende Einrichtung behandelt, so dass er faktisch als terminologisiert anzusehen wäre.
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