N., mit suru trans. V.
Rechtsw. Plädoyer n n; Abschlussvortrag m m; Schlussvortrag m m (des Staatsanwalts im Strafverfahren).

論告

こくronkoku0

N., mit suru trans. V.
Rechtsw. Plädoyer n n; Abschlussvortrag m m; Schlussvortrag m m (des Staatsanwalts im Strafverfahren).
Kommentare

der deutsche Fachausdruck wäre "Schlussplädoyer", oder?


Nein, denn ein 論告 kann nicht von der Verteidigung gehalten werden. Die Verteidung haelt ein 最終弁論. Mit anderen Worten, es gibt kein deutsches Fachwort, das 論告 genau entspricht.