N.
Rechtsw. Kläger m m (im Zivil‑ bzw. Verwaltungsprozess; hikoku 被告).

原告

こく4genkoku0

N.
Rechtsw. Kläger m m (im Zivil‑ bzw. Verwaltungsprozess; hikoku 被告).
Kommentare

原告 ist meines Wissens nach nur der Kläger im Zivilprozess oder bei reinen öffentlich rechtlichen Streitigkeiten, aber nicht der Ankläger im Strafprozess. Der Richtigkeit wegen bitte Ankläger aus der Übersetzung streichen und gegebenenfalls (im privatrechtlichen/öffentlich rechtlichen Prozess) hinzufügen.