5‑st. trans. V. auf ‑ramit regelm. Geminaten-Onbin = ‑tte>1 aufbewahren; achten auf; verwahren; in Verwahrung nehmen; in Verwahrung haben; für jmdn. aufheben; annehmen; übernehmen; in Empfang nehmen. || verwalten. 2 in die Hand nehmen; sich um etw. kümmern; die Sorge für etw. übernehmen; für etw. verantwortlich sein. || jmdn. in Obhut nehmen; jmdn. aufnehmen; sich um jmdn. kümmern; auf jmdn. aufpassen; jmdn. pflegen. 3 etw. unentschieden lassen; die Entscheidung über Sieg oder Niederlage aufschieben. 4 sich enthalten; für sich behalten; vorbehalten; sich zurückhalten. 5 auf sich nehmen; übernehmen; in die Hand nehmen (z. B. die Schlichtung eines Streites).
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あずか~る2azuka~ru3
5‑st. trans. V. auf ‑ramit regelm. Geminaten-Onbin = ‑tte>1 aufbewahren; achten auf; verwahren; in Verwahrung nehmen; in Verwahrung haben; für jmdn. aufheben; annehmen; übernehmen; in Empfang nehmen. || verwalten. 2 in die Hand nehmen; sich um etw. kümmern; die Sorge für etw. übernehmen; für etw. verantwortlich sein. || jmdn. in Obhut nehmen; jmdn. aufnehmen; sich um jmdn. kümmern; auf jmdn. aufpassen; jmdn. pflegen. 3 etw. unentschieden lassen; die Entscheidung über Sieg oder Niederlage aufschieben. 4 sich enthalten; für sich behalten; vorbehalten; sich zurückhalten. 5 auf sich nehmen; übernehmen; in die Hand nehmen (z. B. die Schlichtung eines Streites).
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