N.Ausgleichszahlung f f einer Gebietskörperschaft an den Staat (für vom Staat durchgeführte Arbeiten, die eigentlich im Aufgabenbereich der Gebietskörperschaft gelegen wären; etwa der Kostenanteil der Präfekturen nach dem Flussgesetz).
N.Ausgleichszahlung f f einer Gebietskörperschaft an den Staat (für vom Staat durchgeführte Arbeiten, die eigentlich im Aufgabenbereich der Gebietskörperschaft gelegen wären; etwa der Kostenanteil der Präfekturen nach dem Flussgesetz).
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