地方分担納付金

ほう・ぶんたん・のうふ・きんchihō·buntan·nōfu·kin02

N.
Ausgleichszahlung f f einer Gebietskörperschaft an den Staat (für vom Staat durchgeführte Arbeiten, die eigentlich im Aufgabenbereich der Gebietskörperschaft gelegen wären; etwa der Kostenanteil der Präfekturen nach dem Flussgesetz).