N.
Rechtsw. Überzeugungsverbrechen n n; Überzeugungstat f f; Gewissenstat f f. || Überzeugungstäter m m; Gewissenstäter m m.

【確信犯】

かく│しん・はんkakushin·han3

N.
Rechtsw. Überzeugungsverbrechen n n; Überzeugungstat f f; Gewissenstat f f. || Überzeugungstäter m m; Gewissenstäter m m.
Kommentare

auch als Attribut: 確信犯的