Ich würde einen Sachkundigen bitten zu überprüfen, ob der Begriff 期限 in der Rechtswissenschaft tatsächlich mit Verjährung übersetzt werden kann. Mir selbst erschließt sich diese Bedeutung nicht.
anonymous (18.02.2011)
Ist damit tatsächlich die "Verfährung" und nicht die "Verfährungsfrist" gemeint (falls es korrekt sein sollte)?
anonymous (18.02.2011)
Weder Verjährung noch (Verjährungs-)Frist scheint mir hier angemessen: Am dichtesten daran, wenn ich das Ganze richtig verstehe, erscheint mir noch "(Leistungs-)Zeit". vgl.: http://web.me.com/djugem/OpenLegalTextBook/ThZHGB/pdfs/ThZHGB-Vap2_20080927.pdf auf S.5 §203
Dan (20.02.2011)
Im genannten Beispiel würde ich zustimmen, dass 期限 mit (Leistungs-)Zeit zu übersetzen ist. Allerdings hier nur unter der Voraussetzung, dass es im Zusammenhang mit 債務の履行 steht, was folglich mit Leistung zu übersetzen ist. Ich denke, dass die Übersetzungsvariante "Zeitpunkt" nach allgemeinem Verständnis diesen Begriff der Zeit ausreichend darstellt.
anonymous (20.02.2011)
"Die richtige Übersetzung" für 期限 im juristischen Sinne wird es wohl nicht geben, da die entsprechenden Beriffe im Dt. je nach Kontext unterschiedlich sein müssen. Zudem müsste man in Bezug auf 期限 「前期」 und 「後期」 berücksichtigen. Die "Verjährungsfrist" könnte u.U. eine mögliche Übersetzung sein (2 法律行為に終期を付したときは,その法律行為の効力は,期限が到来した時に消滅する。). Zu Not könnte man die beiden jp. Definitionen von 期限 in dt. Sprache umschreiben [z.B. der Zeitpunkt, in dem eine Handlung rechtlich wirksam oder unwirksam wird (wodurch man etwas rechtlich geltend/nicht mehr geltend machen kann)].
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