N.Rechtsw.Bestechlichkeit f f; passive Bestechung f f(als Straftat).
【収賄罪】
しゅう│わい・ざいしゅう│わい・ざいshūwai·zai30
N.Rechtsw.Bestechlichkeit f f; passive Bestechung f f(als Straftat).
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Kommentare
vielleicht genauer: Bestechlichkeit, Annahme von Bestechungsgeld, Korruption
Hüttner (27.09.2019)
Genau, das wird nämlich im StGB differenziert. Bestechung (StGB § 334) wäre auf Japanisch 賄賂罪, 収賄罪 hingegen Bestechlichkeit (StGB § 332). Dieser Strafbestand ist jedoch nur als »Bestechlichkeit« definiert, »Annahme von Bestechungsgeld« oder »Korruption« sind somit zwar gut verständliche Umschreibungen – als Übersetzung des Strafbestands hingegen können sie nicht herhalten.
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