N.
Rechtsw. Bestechlichkeit f f; passive Bestechung f f (als Straftat).

収賄罪

しゅい・ざいしゅわい・ざいshūwai·zai30

N.
Rechtsw. Bestechlichkeit f f; passive Bestechung f f (als Straftat).
Kommentare

vielleicht genauer: Bestechlichkeit, Annahme von Bestechungsgeld, Korruption


Genau, das wird nämlich im StGB differenziert. Bestechung (StGB § 334) wäre auf Japanisch 賄賂罪, 収賄罪 hingegen Bestechlichkeit (StGB § 332). Dieser Strafbestand ist jedoch nur als »Bestechlichkeit« definiert, »Annahme von Bestechungsgeld« oder »Korruption« sind somit zwar gut verständliche Umschreibungen – als Übersetzung des Strafbestands hingegen können sie nicht herhalten.