2 Rechtsw. Selbstablehnung f f; freiwilliger Rückzug f f von einer Gerichtsverhandlung (des Richters oder Gerichtsschreibers).
【回避】
かい│ひ4kaihi1
2 Rechtsw. Selbstablehnung f f; freiwilliger Rückzug f f von einer Gerichtsverhandlung (des Richters oder Gerichtsschreibers).
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