Rechtsw. schuldhafte Handlung f f; schuldhaftes Verhalten n n (z. B. Ehebruch, der das Ende einer Ehe herbeiführt).
【有責行為】
ゆう│せき・こう│いyūseki·kōi5
Rechtsw. schuldhafte Handlung f f; schuldhaftes Verhalten n n (z. B. Ehebruch, der das Ende einer Ehe herbeiführt).