N.Pol.Gesetzgebung f f auf Initiative von Parlamentsangehörigen; Gesetzesinitiative f f aus der Mitte des Parlaments.
【議員立法】
ぎいん・りっぽうgiin·rippō4
N.Pol.Gesetzgebung f f auf Initiative von Parlamentsangehörigen; Gesetzesinitiative f f aus der Mitte des Parlaments.
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Kommentare
Ich finde diese Erklärung nicht verständlich, da Gesetzgebung in einer Demokratie ja für gewöhnlich im Parlament stattfindet. Wie wäre es mit "Gesetzesinitiative durch Mitglieder des Parlaments/Abgeordnete". Vielleicht gibt es noch eine griffigere Formulierung aber sachlich wäre das schonmal korrekter.
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