N.
Pol. Gesetzgebung f f auf Initiative von Parlamentsangehörigen; Gesetzesinitiative f f aus der Mitte des Parlaments.

議員立法

いん・りっぽうgiin·rippō4

N.
Pol. Gesetzgebung f f auf Initiative von Parlamentsangehörigen; Gesetzesinitiative f f aus der Mitte des Parlaments.
Kommentare

Ich finde diese Erklärung nicht verständlich, da Gesetzgebung in einer Demokratie ja für gewöhnlich im Parlament stattfindet. Wie wäre es mit "Gesetzesinitiative durch Mitglieder des Parlaments/Abgeordnete". Vielleicht gibt es noch eine griffigere Formulierung aber sachlich wäre das schonmal korrekter.