N.1Nennung f f des eigenen Namens. || Name m m, unter dem man auftritt. 2 in Namen verwendete japanische Lesung f f eines Kanji; Namenslesung f f eines Kanji. 3 formelles Rufen n n von Name und Abstammung (von Samurai auf dem Schlachtfeld). 4 mit Erreichen der Volljährigkeit vergebener Name m m(für männl. Mitglieder des Adels‑ und Kriegerstandes). 5名ノリNō, KyōgenSich-Vorstellen n n und Erläuterung f f des Handlungsverlaufs durch den auftretenden Darsteller. 6Ausrufen n n seiner Ware.
【名乗り;名告り】
な・のりな・のりna·nori30
N.1Nennung f f des eigenen Namens. || Name m m, unter dem man auftritt. 2 in Namen verwendete japanische Lesung f f eines Kanji; Namenslesung f f eines Kanji. 3 formelles Rufen n n von Name und Abstammung (von Samurai auf dem Schlachtfeld). 4 mit Erreichen der Volljährigkeit vergebener Name m m(für männl. Mitglieder des Adels‑ und Kriegerstandes). 5名ノリNō, KyōgenSich-Vorstellen n n und Erläuterung f f des Handlungsverlaufs durch den auftretenden Darsteller. 6Ausrufen n n seiner Ware.
名乗り bezeichnet außerdem die Kanji-Lesungen, die für Namen gebraucht werden, siehe dazu z.B. den Eintrag in EDICT.
zeta (18.03.2010)
Im übrigen scheint mir das Daijirin da recht zu geben:
[2] 名前に用いる漢字の訓。
zeta (03.04.2010)
/名△告り】
Wie meine Vorredner bereits gesagt haben, fehlt noch
[5] Namenslesung eines Kanji; Namens-Kanji
[2] Bekenntnis auf dem Schlachtfeld, bei Samurais (durch Nennung des eigenen Namens, sozialen Ranges
in der Familie, sozialen Stellung u.Ä.)
[3] Austausch des Kindheitsnamen oder Rufnamen (bei Erreichen der Volljährigkeit von Samurais)
[4] Teil/Abschnitt des Nō-Kyōgen bei dem eine auftretende Person seinen Rang, Namen sowie den Verlauf
der Dinge als auch die geplante Handlung erläutert/offenlegt
[6] Bezeichung der Ware; Warenname; Umlaufname der Ware
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