N., mit suru trans. V.
1 Vorbringen n n durch einen Vertreter; Äußerung f f durch einen Vertreter.
2 (Abk. von daigen·nin 代言人) obsol. Rechtsanwalt m m (in der Meiji-Zeit verwendet).

代言

い・げん2dai·gen0

N., mit suru trans. V.
1 Vorbringen n n durch einen Vertreter; Äußerung f f durch einen Vertreter.
2 (Abk. von daigen·nin 代言人) obsol. Rechtsanwalt m m (in der Meiji-Zeit verwendet).
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