N.
Rechtsw. Gewaltenteilung f f; Gewaltentrennung f f (zwischen Exekutive, Legislative und Judikative).

三権分立

けん・ぶんりつsanken·bunritsu0

N.
Rechtsw. Gewaltenteilung f f; Gewaltentrennung f f (zwischen Exekutive, Legislative und Judikative).
Kommentare

Wesentlich üblicher sind die Bezeichnungen Exekutive, Legislative, Judikative