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Ablage
4049585
起訴猶予
N.
Rechtsw.
Fallenlassen
n
n
einer Anklage
;
Einstellung
f
f
eines Verfahrens.
【
起訴猶予
】
き
そ・ゆ
うよ
k
i
so·yūyo
3
N.
Rechtsw.
Fallenlassen
n
n
einer Anklage
;
Einstellung
f
f
eines Verfahrens.
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Rechtsw.
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Relationen
3
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Zusammensetzungen
起訴猶予合意
起訴猶予合意
|
amerik. Rechtsw.,
brit. Rechtsw.
Vereinbarung
f
f
über den Aufschub der Anklageerhebung
;
(
engl.
)
Deferred Prosecution
Agreement
n
n
;
DPA
n
n
.
Gebrauchsbeispiele
起訴猶予にする
起訴猶予にする
|
eine Anklage fallen lassen.
起訴猶予になる
起訴猶予になる
|
jmds. Verfahren wird eingestellt.
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