Rechtsw. Gesetz n n über die Maßnahmen zur Sicherung der nationalen Unabhängigkeit und Sicherheit während eines bewaffneten Angriffes.
【武力攻撃事態対処法】
ぶ│りょく・こう│げき・じ│たい・たい│しょ│ほうburyoku·kōgeki·jitai·taishohō
Rechtsw. Gesetz n n über die Maßnahmen zur Sicherung der nationalen Unabhängigkeit und Sicherheit während eines bewaffneten Angriffes.
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