N.
Rechtsw. Gesetz n n über die Maßnahmen zur Sicherung der nationalen Unabhängigkeit und Sicherheit während eines bewaffneten Angriffes.

武力攻撃事態対処法

りょく・こうげき・じたい・たいしょほうburyoku·kōgeki·jitai·taishohō

N.
Rechtsw. Gesetz n n über die Maßnahmen zur Sicherung der nationalen Unabhängigkeit und Sicherheit während eines bewaffneten Angriffes.
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