N.Völkerr. kollektives Selbstverteidigungsrecht n n; Recht n n zur kollektiven Selbstverteidigung. kobetsuteki·jieiken個別的自衛権
【集団的自衛権】
しゅう│だん│てき・じ│えい│けんshūdanteki·jieiken8
N.Völkerr. kollektives Selbstverteidigungsrecht n n; Recht n n zur kollektiven Selbstverteidigung. kobetsuteki·jieiken個別的自衛権
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»Missverständlich ist ferner die deutsche Übersetzung von shūdanteki jieiken mit “kollektives Selbstverteidigungsrecht” (12, passim). Doch nicht jenes Recht ist ein kollektives, sondern die Verteidigung soll kollektiv durchgeführt werden, weshalb hier als Bestandteil dieses Ausdrucks “kollektive Selbstverteidigung” richtig ist.« ー Wolfgang Seifert
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