N.
Rechtsw. Einsichtsrecht n n; Recht n n eines Gesellschafters auf die Einsichtnahme in die Bücher und Schriften.

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ちょぼ・えつけんchōbo·etsuranken6

N.
Rechtsw. Einsichtsrecht n n; Recht n n eines Gesellschafters auf die Einsichtnahme in die Bücher und Schriften.
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