N.
Rechtsw. Vorvernehmung f f (von Geschworenen bzw. Zeugen zur Feststellung der Eignung).

【予備尋問】

よ│び・じん│もんyobi·jinmon3

N.
Rechtsw. Vorvernehmung f f (von Geschworenen bzw. Zeugen zur Feststellung der Eignung).
Kommentare

richtige Definition ist: Befragung eines voraussichtlichen Geschworenen zur Feststellung seiner Eignung –– nicht Befragung eines Zeugen. Auf deutsch heißt dieser Prozess französisch "Voir dire"; siehe japanische und deutsche Wikipedia.