N.
Rechtsw. irrig angenommenes Delikt n n; nicht strafbare Handlung f f, die irrigerweise als strafbar angenommen wird.

幻覚犯

かく・はんgenkaku·han4

N.
Rechtsw. irrig angenommenes Delikt n n; nicht strafbare Handlung f f, die irrigerweise als strafbar angenommen wird.
Kommentare