N.
Rechtsw. außergerichtliche Beilegung f f.

法廷外解決

ていがい・かけつhōteigai·kaiketsu7

N.
Rechtsw. außergerichtliche Beilegung f f.
Kommentare

解決 spricht dafür, dass der Ausgang der Schlichtung klar ist, nämlich dass die Parteien sich auf irgendwas geeinigt haben muss. Es geht hier nicht um die "Schlichtung" als solche.


Es ist etwas raetselhaft, wie du das aus 解決 ableitest. Der gegenwaertige Eintrag ist korrekt.


Schlichtung wäre 示談交渉