Das sind sicherlich amtlich beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte/beeidigte/ermächtigte Übersetzer
Korrekt ist "beglaubigte Übersetzung" und sollte daher an erster Stelle stehen! "Amtliche Übersetzung" usw. wird allerdings auch gebraucht.
besser: beglaubigte Übersetzung
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