N.
Rechtsw. Straftat f f; nach dem Strafrecht strafbare Handlung f f.

刑法犯

けいほう・はんkeihō·han

N.
Rechtsw. Straftat f f; nach dem Strafrecht strafbare Handlung f f.
Kommentare

Die Straftaten in der betreffenden Kategorie würden in Deutschland strafrechtlich allesamt unter "Verbrechen" fallen. "Vergehen" passt hier nicht, da weniger schwerwiegend als "Verbrechen".


nicht alle strafbaren Handlungen gelten als 刑法犯


gemeint sind Verbrechen im Sinne des Strafrechts


nicht nur, die Straftaten, die unter "Vergehen" fallen, werden mit erfasst. Verbrechen und Vergehen sind zwei unabhängige Kategorien.