N.
Rechtsw. Wahlverteidigung f f; Verteidigung f f durch einen vom Beschuldigten gewählten Verteidiger.

私選弁護

せん・べshisen·bengo4

N.
Rechtsw. Wahlverteidigung f f; Verteidigung f f durch einen vom Beschuldigten gewählten Verteidiger.
Kommentare

Der Rechtsanwalt heißt 弁護_人. X弁護 bezieht sich auf das betreffende Rechtssystem.