Rechtsw. Grundsatz m m des Rückwirkungsverbots.

不遡及の原則

きゅうのげんそくfusokyū no gensoku

Rechtsw. Grundsatz m m des Rückwirkungsverbots.
Kommentare

Üblicher sind "Grundsatz" oder "Prinzip" als "Grundregel", und es fehlt noch das Genitiv-s bei -verbots