競業法

きょうぎょう・ほうkyōgyō·hō

N.
Rechtsw. Wettbewerbsrecht n n (Überbegriff für das Kartellrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerbs).

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Verbesserung Anmerkung (im deutschen Recht als Überbegriff für das Kartellrecht und das "Recht gegen den unlauteren Wettbewerb gebraucht")

Peppi (10.10.2010)