N.japan. Gesch.Nagasaki-Handelskammer f f(selbstverwaltete Institution der Händler in der Edo-Zeit von 1698–1867; unter Aufsicht des Magistrats von Nagasaki; zuständig für den Außenhandel und die Stadtverwaltung).
【長崎会所】
ながさき・かい│しょNagasaki·kaisho5
N.japan. Gesch.Nagasaki-Handelskammer f f(selbstverwaltete Institution der Händler in der Edo-Zeit von 1698–1867; unter Aufsicht des Magistrats von Nagasaki; zuständig für den Außenhandel und die Stadtverwaltung).
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Kommentare
N_gasaki・kaisho (Eigenname) Auch in der Übersetzung könnte man die jap. Bezeichnung als "historischen" Begriff so stehen lassen. Die Aufgaben des Nagasaki-kaisho waren ja spezifisch, so dass durchaus auch andere Übersetzungen in Frage kämen außer "Versammlungshaus"
anonymous (13.02.2014)
Domäne: japan. Gesch.
anonymous (14.02.2014)
Handelskammer Nagasaki Wenn man sich an dem jap. Ausdruck orientiert, scheint die dt. derzeit angegebene Bennenung auf den ersten Blick naheliegend, natürlicher ist die Namensgebung im Dt. aber nach dem Muster "Institution Ortsangaben (s. AG Hamburg-Altona, IHK Düsseldorf)" oder "Ortsangaben Institution" (Frankfurter Börse), wobei die beiden Benennungen semantisch nicht äquivalend sind.
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