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Rechtsw. Gesetz n n über die Immigrationskontrolle; Immigrationskontrollgesetz n n.

入国管理法

にゅこく・かんほうにゅこく・かんほうnyūkoku·kanrihō70

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Rechtsw. Gesetz n n über die Immigrationskontrolle; Immigrationskontrollgesetz n n.
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"Einreisebehörde", eine Abteilung des Justizministeriums. Offizielle englische Übersetzung: Immigration Bureau of Japan.


Abkuerzung fuer "出入国管理及び難民認定法" (weitere Abkuerzung: 入国法). Das Gesetz enthaelt Bestimmungen fuer alle, d.h. fuer Auslaender wie auch fuer Japaner.