不法難民

ふほう・なんみんfuhō·nanmin

N.
illegaler Flüchtling m m.

Was soll das denn sein, ist das chinesisch? Weder im deutschen noch im japanischen Rechtswesen werden Sie diesen Begriff finden.

anonymous (10.11.2010)

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Dieses Wort ist nicht rechtswissenschaftlich oder dem Rechtswesen entspringend. Der betreffende Verweis (Rechtsw.) ist zu entfernen. "Flüchtling" (nanmin) ist ein international rechtlich verbindlicher Tittel. Er berechtigt zur Einreise in ein Ausland zum Schutz vor Verfolgung im Herkunftsland etc. "Illegale Flüchtlinge" beinhaltet also einen Widerspruch in sich, und kommt in keinem rechtlich verbindlichen Text vor.

anonymous (13.04.2012)

難民 ist KANN plural sein, ist aber auch als singular zu gebrauchen. Wenigstens das sollte korrigiert werden.

anonymous (13.04.2012)